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Devisentermingeschäft
Fixhandelsgeschäft in fremder Währung, bei dem der Zeitpunkt der Erfüllung später als zwei Geschäftstage liegt. Mit Termingeschäften kann bei zu erwartenden Deviseneingängen oder Zahlungsverpflichtungen der Kurs sofort gesichert werden. Termingeschäfte können auch zur Ausnutzung von Zinsunterschieden durch Swapgeschäfte eingesetzt werden. Termingeschäfte werden nur im Freiverkehr abgeschlossen. Es sind zwar alle Termine möglich, häufig werden aber standardisierte Monatstermine verwendet. Devisentermingeschäfte sind in jedem Fall zu erfüllen. Kursunterschiede zwischen Kassa- und Terminkurs werden als Deport bzw. Report bezeichnet.
dient zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken bei Verpflichtungen aus dem Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland, wobei die Zahlungsverpflichtungen in ausländischer Währung erfolgen. Die Parteien vereinbaren bei Vertragsschluß einen verbindlichen Devisenterminkurs für einen Devisenkauf (zum Beispiel Rechnungsbetrag von in Auslandswährung fakturierten Einfuhren auf Ziel oder den Betrag zurückzuführender kurzfristiger Kapitalimporte und Zinserträge) bzw. Devisenverkauf (zum Beispiel Rechnungsbetrag von in Auslandswährung fakturierten Ausfuhren- oder den Betrag zurückzuführender kurzfristiger Kapitalexporte und Zinserträge), der erst nach der vereinbarten Laufzeit, also zu einem künftigen Erfüllungstag (auch Termin oder Fälligkeit genannt) ausgeführt wird. Da der Devisenterminkurs die Konditionen des Devisenumtausches bereits zum Zeitpunkt des Geschäfts- -abschlusses festlegt, lassen sich die zugrundeliegenden Handels- oder Kapitaltransaktionen losgelöst vom Fremdwährungsrisiko beurteilen (Devisen-Outrigh t-Termingeschäft). In der Regel treten Banken als Kontrahenten für Devisentermingeschäfte der Außenhändler und Arbitrageure (Arbitrage) auf. Vereinbarte Laufzeiten betragen mindestens drei Arbeitstage, üblicherweise liegen sie jedoch zwischen einem und zwölf Monaten bis hin zu fünf Jahren. In seltenen Ausnahmefällen werden auch Terminkontrakte bis zu zehn und mehr Jahren abgeschlossen. Der Devisenterminhandel findet in Deutschland ausschließlich im Freiverkehr statt, da an den Börsen amtlich nur Kassakurse ermittelt werden. Devisentermingeschäfte haben im Zeitalter flexibler Wechselkurse als Sicherungsinstrument erhebliche Bedeutung gewonnen. Die Differenz zwischen dem Devisenterminkurs und dem Devisenkassakurs (Spot Rate) am Tag des Vertragsschlusses, ausgedrückt in Prozent des Devisenkassakurses, wird als Swapsatz bezeichnet (Swap). Liegt der Devisenterminkurs über (unter) dem Devisenkassakurs, so wird der dann positive (negative) Swapsatz auch als Report, Premium oder Terminaufschlag (Deport, Discount oder Terminabschlag) bezeichnet. Den Fall der Gleichheit von Devisenkassa- und Devisenterminkurs bezeichnet man als «pari Kassa» oder «pari».
Der Swapsatz wird ausschließlich durch internationale Zinsdifferenzen bestimmt. Liegt zum Beispiel ein Zinsvorteil (Zinsnachteil) des Auslandes vor, so werden Arbitrageure verstärkt Kapital exportieren (importieren) und nachfrageseitig (an-gebotsseitig) den Devisenkassakurs erhöhen (senken). Zur Sicherung gegen Kursrisiken müssen sie die erworbenen Devisen zugleich per Terminmarkt zum Fälligkeitstermin der Kapitalanlage verkaufen (zurückkaufen). Diese Verbindung von Kassa- und Terminmarktgeschäft senkt (erhöht) den Devisenterminkurs und läßt ihn unter (über) den steigenden (sinkenden) Kassakurs fallen (steigen); es bildet sich ein Report (Deport). Der internationale Kapitalstrom hält solange an, wie der Zinsvorteil (Zinsnachteil) der Auslandsanlage noch größer (geringer) ist als der Terminabschlag (Terminaufschlag). Der Swapsatz stellt die Zinsdifferenz dar, und der Kapitalfluß kommt zum erliegen, da kein gesicherter Ertragsvorteil mehr realisierbar ist.
Die Kurse am Devisenterminmarkt werden für jede Fälligkeit aus Spot Rate (Kassakurs) und dem jeweiligen Auf- oder Abschlag des Swapsatzes ermittelt (Outright-Quotierung). Die Swapsätze werden aus den Zinsdifferenzen der entsprechenden Fristigkeiten ermittelt und auf Jahre normiert. Dabei werden im Interbankenhandel normalerweise glatte Laufzeiten (1,2,3,6 und 12 Monate) quotiert.
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