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Forward Rate Agreement (FRA)
Finanzinnovation zur Absicherung gegen Zinsrisiken. Unter FRA werden Vereinbarungen zwischen zwei Parteien mit unterschiedlichen Zinsinteressen bzw. Zinserwartungen verstanden, die sich gegen künftige Zinsschwankungen absichern wollen. Sie legen zum Zeitpunkt (to) für eine bestimmte Periode (t1-t2) einen Zinssatz fest und ermitteln zum Zeitpunkt (t1) die Differenz zwischen dem festgelegten und dem aktuellen Zinssatz. Die ermittelte Abweichung löst eine Ausgleichszahlung in folgender Höhe aus: Ist-Abweichung zum Zeitpunkt (t1) zwischen dem festgelegten und dem aktuellen Zinssatz multipliziert mit dem zugrunde-liegenden Kapitalbetrag und der Laufzeit (t1-t2) des FRA diskontiert auf den Zeitpunkt der Zahlung (t1). Liegt der aktuelle Zinssatz zum Zeitpunkt (t1) über dem festgelegten Zinssatz, erhält der Käufer die Ausgleichszahlung; liegt er hingegen darunter; erfolgt die Zahlung an den Verkäufer des FRA.
(Future Rate Agreement, Terminsatzgeschäft) unbedingtes, nicht börsengängiges Termingeschäft. Innerhalb dieses Termingeschäfts vereinbaren die Vertragspartner im voraus für einen bestimmten Betrag einen Zinssatz für eine in der Zukunft liegende Periode (Referenzperiode, deren Beginn in der Zukunft liegt) und ein zugrunde liegendes (fiktives) Nominalvolumen. Ein Kapitaltransfer erfolgt nicht. FRA's werden zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt im Wege des Zinsausgleichs durch die Zahlung der vereinbarten Zinsdifferenzen beglichen. Die Gesamtlaufdauer eines FRA beträgt höchstens 24 Monate und gliedert sich in eine Vorlaufzeit (beträgt mindestens einen Monat) und die daran anschließende Referenzperiode (läuft über maximal (12 Monate). Längere Zinsperioden können durch Verknüpfung mehrerer FRA's abgesichert werden.
FRA's werden in den unterschiedlichsten Laufzeiten gehandelt. Dabei wird die Kontraktzeit z. B. durch 3 gegen 6 Monate, 1 gegen 9 Monate, 6 gegen 12 Monate ausgedrückt. Der Kontrakt 3 gegen 6 Monate bedeutet z. B., daß die Vertragspartner eine Zinssatz (Kontraktzinssatzt) für einen 3 Monats-Zeitraum (Vorlaufzeit) mit Laufzeitbeginn in 3 Monaten (4. bis 6. Monat) vereinbaren. Zwei Banktage vor dem Datum des Zinslaufbeginns (Beispiel: Anfangs des 4. Monats) wird auf der Basis eines vereinbarten Referenzzinssatzes der dem Geschäft zugrunde liegende Marktzinssatz ermittelt und die sich ergebende Differenz zum Kontraktzins zwischen den Vertragspartnern ausgeglichen. Da die Zinsdifferenz vor Beginn der vereinbarten Laufzeit entrichtet wird, erfolgt eine Diskontierung. Ist der Marktzinssatz zum Zinslaufzeitbeginn höher (niedriger) als der vereinbarte Kontraktzins, erhält der Käufer (Verkäufer) vom Verkäufer (Käufer) eine Ausgleichszahlung. Durch den Zinsausgleich können beide Vertragspartner unabhängig von der jeweiligen auktuellen Zinssitualtion der jeweiligen Interessenlage entsprechend sich entweder (a) die notwendige Liqudität zum vereinbarten Kontraktzinssatz verschaffen oder (b) ihnen später zufließende Mittel im Markt plazieren. Forward Rate Agreements sind demnach vorwiegend Hedginginstrumente durch deren Einsatz sich der Käufer gegen das Risiko steigender Zinsen,, der Verkäufer gegen das Risiko sinkende Zinsen absichern kann.
Die Ausgleichszahlung berechnet sich nach der Formel:
Dem internationalen FRA-Handel liegen im Regelfall die Bedingungen der British Banker's Association for Forward Rate Agreements (FRABBA terms) zugrunde.
FRA's ermöglichen die Begrenzung des Zinsänderungsrisikos ohne Einfluß auf die Liquiditätsposition. Das Kontrahentenrisiko ist auf die Höhe der Zinsausgleichszahlung begrenzt. Im Vergleich zu Financial Futures bieten die FRA's die Vorteile der größeren Flexibilität, des Fehlens von Einschußverpflichtungen und der maßgeschneiderten Gestaltung entsprechend der Zinsinkongruenzen und Zinserwartungen.
Neben der Nutzung des Forward Rate Agreement als Hedging-Instrument ist aber auch die Nutzung als spekulatives Instrument denkbar, indem mit Abschluß eines FRA zugleich eine offene Position gehalten wird.
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