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Geld
1. Juristisch: vom Staat gesetzlich vorgeschriebenes und allgemein anzuerkennendes Zahlungsmittel.
2. Ökonomisch: alle finanziellen Mittel, welche die Geldfunktionen erfüllen.
(1) Die Begriffsumschreibung setzt nach neuerer Auffassung an den Funktionen an, die das Geld erfüllt bzw. erfüllen soll. Diese Funktionen, die ein Zahlungsmittel erfüllen muß, um als ?Geld? charakterisiert zu werden, sind: Tauschmittel-, Recheneinheits- und Wertaufbewahrungsfunktion. Das Maß, in welchem diese Funktionen vom Geld erfüllt werden können, hängt vom Vertrauen der Wirtschaftssubjekte in das Geld (Preisstabilität) ab. Ursprünglich konnte diese Geldfunktion nur durch ein Aktivum (z. B. Gold, Silber) in einer bestimmten Qualität und Menge erfüllt werden. Inzwischen sind derartige Aktiva in modernen Volkswirtschaften durch abstrakte Forderungsrechte ersetzt worden. Der Emittent der Forderungsrechte garantiert, daß den Forderungsrechten im entsprechenden Umfang Aktiva gegenüberstehen. Die Funktionen des Geldes werden durch Zentralbankgeld, Geschäftsbankengeld und Geldsubstitute (Zahlungsanweisungen, Zahlungsverpflichtungen) erfüllt.
(engl. money) Die Volkswirtschaftslehre definiert den Geldbegriff über die Geldfunktionen: 1. Geld dient als Zahlungs und Tauschmittel. Im Vergleich zum reinen Naturaltausch (Ware gegen Ware; . Barter Geschäfte) trennt Geld den Tauschvorgang in zwei Teilakte, in Verkauf (heute) und Kauf (heute oder später). Erst die Einführung von Geld als allgemeines Tauschmittel ermöglicht damit eine moderne arbeitsteilige Volkswirtschaft. Die Zahlungsmittelfunktion geht über die Tauschfunktion des Geldes hinaus, indem Geld auch als Mittel zur Tilgung von Schulden benutzt wird. 2. Im Gegensatz zu vielen Waren, die nicht wertbeständig aufzubewahren sind, weil durch Verderb Wertverluste eintreten, ist Geld haltbar und wertbeständig, kann also zur Wertaufbewahrung (Sparen) genutzt werden (Wertaufbewahrungsfunktion). Voraussetzung hierfür ist das Vertrauen in die Wertbeständigkeit, also in die Stabilität des Geldwertes. Aus der Geschichte sind viele Beispiele bekannt, dass das durch die Geldverfassung (Währung) vorgeschriebene Zahlungsmittel in einem Umfang vermehrt wurde, bis es praktisch seinen Wert verlor und nicht mehr als Tauschmittel akzeptiert wurde (als Folge wachsender Staatsverschuldung z. B. die «Assignaten» auf die Staatsbank lautende Geldscheine Ende des 18. Jahrhunderts in Frankreich). Damit dem Euro (Europäische Wirtschaftsund Währungsunion [EWWU]) als neuer Währung Vertrauen entgegengebracht wird und dieses erhalten bleibt, wird auf die Erfüllung der Konvergenzkriterien durch die einzelnen Teilnehmerstaaten an der EWWU Wert gelegt. 3. Geld ist außerdem eine Recheneinheit und Wertmesser, weil es der Bewertung der Tauschgüter dient, die damit vergleichbar und addierbar (aggregierbar) werden. Geld wird in Bargeld und Buchgeld unterschieden. Bargeld umfasst Münzen und Banknoten. Im Gegensatz zu vollwertigen Münzen, bei denen Materialwert und staatlich festgelegter Nennwert übereinstimmen, sind heute geprägte Münzen in der Regel unterwertiges Geld, bei dem der Nennwert den Materialwert übersteigt (sog. Scheidemünzen). Banknoten sind praktisch stoffwertlos. Zum Buchgeld (Giralgeld; gr. gyros = Kreis) gehören Sichteinlagen sowie auf Kontokorrentkonten eingeräumte, nicht oder nur teilweise beanspruchte Kreditlinien (nicht hingegen Spareinlagen). Zu den Zahlungsmitteln werden auch Geldersatzmittel (Geldsurrogate) gerechnet, z. B. Scheck und Wechsel. Bei ihnen besteht kein Annahmezwang im Gegensatz zum Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel, das von jedermann in Zahlung genommen werden muss.
Ursprüngliche Kulturen nutzten anstelle von Artefakten auch Naturprodukte als Zahlungsmittel, wie z. B. Hirtenvölker der Sahelzone die Monetaria moneta, eine marine Schnecke der Familie Cypraeidae (der lat. Name weist auf die Liebesgöttin Cypris), die in der Region knapp verfügbar war und vom Indischen Ozean eingeführt wurde (Forschungsbericht des Paläontologen P. Carls).
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