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Spekulationen

Spekulationen sind Geschäfte, mit denen hohe Gewinne innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne angestrebt werden. Dabei spielt das Wirtschaftsgut, im dem spekuliert wird, nur eine untergeordnete Rolle. Beispiel: Spekulanten zuhauf findet man an den Aktienbörsen. Hier werden Aktien oft nur für einen Tag oder eine Woche erworben. Den Spekulanten interessiert es überhaupt nicht, ob es dem betreffenden Unternehmen, in dessen Aktien er spekuliert, längerfristig gut oder schlecht geht. Ihm geht es ausschließlich darum, in ganz kurzer Frist bei der betreffenden Aktie einen hohen Gewinn zu erzielen. Für Spekulationsgewinne (§ 23 EStG) gilt: Diese Gewinne fallen vornehmlich bei Geschäften in Wertpapieren und Grundstücken an. Veräußerungsgewinn ist der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs-/Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Ein Spekulationsgewinn definiert sich daraus, dass bei Grundstücksverkäufen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als 10 Jahre (selbst genutztes Wohneigentum: 2 Jahre), bei Wertpapieren weniger als 1 Jahr beträgt. Nur diejenigen Spekulationsgewinne bleiben steuerfrei, die insgesamt pro Jahr weniger als 1.000 DM betragen haben. Ansonsten unterliegt der gesamte Gewinn der Spekulationssteuer.

 

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