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Stille Reserve, stille Rücklage

Die stillen Rücklagen sind im Gegensatz zu den offenen Rücklagen nicht aus der Bilanz sichtbar. Sie werden durch Unterbewertung der Aktiva oder Überbewertung der Passiva gebildet. Es wird daher auch von stillen Reserven und verdeckten Reserven gesprochen. Die Bildung kann freiwillig oder zwangsweise erfolgen, indem bestimmte Bewertungsprinzipien angewandt werden, Bilanzierungspflichten vorgeschrieben sind oder Bilanzierungswahlrechte ausgeübt werden. Der Vorteil der stillen Rücklagen besteht darin, daß es zu einer Steuerverschiebung und damit zu einer Liquiditätsverbesserung kommt.

 

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