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Absatzwirtschaft

Die Absatzwirtschaft ist das Aufgabengebiet der Unternehmungsführung bezüglich der betrieblichen Funktion Absatz.

1. ein Tätigkeitsbereich der Unternehmung neben Produktionswirtschaft, Finanzwirtschaft, Personalwirtschaft usw. Sie umfaßt im wesentlichen das Aufspüren von Bedarf (Marktforschung) und seine Deckung. Dabei sind nötig: Absatzplanung, Produktgestaltung, Preispolitik, Werbung, Absatzorganisation, Absatz- und Konsumfinanzierung sowie Marketing. 2. die wissenschaftliche Forschung und Lehre über dieses Gebiet.

Der Begriff Absatzwirtschaft wird sowohl auf der makroökonomischen (gesamtwirtschaftlichen) als auch auf der mikroökonomischen (einzelbetrieblichen) Ebene verwendet. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht umfasst er die Bündelung und Institutionalisierung
der Absatz- und Beschaffungsaktivitäten der Marktpartner. In diesem Sinne wird oftmals auch von Dislributionswirt-schaft bzw. von Distribution gesprochen.

Die betriebliche oder einzelwirtschaftliche Absatzwirtschaft kennzeichnet die Bündelung und Institutionalisierung der absatzmarktorientierten Aktivitäten eines Unternehmens. In diesem Sinne wird auch von Vertrieb gesprochen.

Werden die absatzmarktorientierten Aktivitäten eines Unternehmens nicht nur zur Deckung von Nachfrage, sondern auch zur »Produktion« von Nachfrage, d.h. zur aktiven Gestaltung von Absatzmärkten eingesetzt, wird von Marketing gesprochen. Mit diesem Marketingbegriff meint man das Absatzmarketing von Unternehmen (Business Marketing).

 

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