Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Absatzwirtschaft

Die Absatzwirtschaft ist das Aufgabengebiet der Unternehmungsführung bezüglich der betrieblichen Funktion Absatz.

1. ein Tätigkeitsbereich der Unternehmung neben Produktionswirtschaft, Finanzwirtschaft, Personalwirtschaft usw. Sie umfaßt im wesentlichen das Aufspüren von Bedarf (Marktforschung) und seine Deckung. Dabei sind nötig: Absatzplanung, Produktgestaltung, Preispolitik, Werbung, Absatzorganisation, Absatz- und Konsumfinanzierung sowie Marketing. 2. die wissenschaftliche Forschung und Lehre über dieses Gebiet.

Der Begriff Absatzwirtschaft wird sowohl auf der makroökonomischen (gesamtwirtschaftlichen) als auch auf der mikroökonomischen (einzelbetrieblichen) Ebene verwendet. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht umfasst er die Bündelung und Institutionalisierung der Absatz- und Beschaffungsaktivitäten der Marktpartner. In diesem Sinne wird oftmals auch von Dislributionswirt-schaft bzw. von Distribution
gesprochen.

Die betriebliche oder einzelwirtschaftliche Absatzwirtschaft kennzeichnet die Bündelung und Institutionalisierung der absatzmarktorientierten Aktivitäten eines Unternehmens. In diesem Sinne wird auch von Vertrieb gesprochen.

Werden die absatzmarktorientierten Aktivitäten eines Unternehmens nicht nur zur Deckung von Nachfrage, sondern auch zur »Produktion« von Nachfrage, d.h. zur aktiven Gestaltung von Absatzmärkten eingesetzt, wird von Marketing gesprochen. Mit diesem Marketingbegriff meint man das Absatzmarketing von Unternehmen (Business Marketing).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Absatzwerbung
Abscheider

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Segmentierung Gesamtfällige Anleihe Speciality Goods
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum