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Going Public

Umwandlung eines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft (in aller Regel eine Aktiengesellschaft) und Verkauf der Anteilsrechte an einer Börse, Gegensatz Going privat

Das Going Public (Initial Public Offering) umschreibt den erstmaligen Gang bisher nicht börsennotierter Unternehmen an die Börse. Es lassen sich mehrere Phasen des Going Public unterscheiden. Einer Prüfung der Börsenreife des Unternehmens folgen die Auswahl der Konsortialbanken sowie die Bewertung und Präsentation des Unternehmens. Im Anschluss daran erfolgt die börsen- und aufsichtsrechtliche Abgleichung der Voraussetzungen eines Börsenganges an ein bestimmtes Börsensegment. Dem schließen sich die Erstellung eines Zeichnungsprospektes und die Terminierung des Börsenganges an. In diesem Schritt wird auch der Ausgabepreis, der beispielsweise mit Hilfe des Bookbuilding-Verfahrens ermittelt werden kann, fixiert. In der letzten Phase des Going Public wird der eigentliche Börsengang durch publikumsträchtige Werbeveranstaltungen (z.B
. Roadshows) begleitet bzw. unterstützt. Oftmals werden so ehemalige Unternehmen, die in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft firmierten, in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.

siehe auch Neuemission

Bezeichnung für Aktien einer Aktiengesellschaft, die bisher nicht an der Börse gehandelt wurden und nun an der Börse zugelassen werden. Diese Aktiengesellschaft kann entweder neu gegründet oder aus einer Personengesellschaft umgewandelt worden sein.

Als going public wird im weiteren Sinne die Umwandlung einer Unternehmung in eine Aktiengesellschaft und die Zulassung der Aktien an der Börse verstanden. Im engeren Sinne ist es die Emission von Optionsschuldverschreibungen oder Aktien von Aktiengesellschaften, die bisher noch nicht börsennotiert sind, aber eine Börsenzulassung anstreben.

 

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