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Vinkulierte Aktie

ist eine Aktie, die mit der Bedingung ausgegeben wird, daß ihr Verkauf bzw. ihre Übertragung auf einen anderen Aktionär nur mit Zustimmung der -Aktiengesellschaft geschehen kann. Die Zustimmung erteilt nach § 68 AktG der Vorstand oder ein anderes durch die Satzung dazu bestimmtes Organ (Aufsichtsrat oder Haupt-

 

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