Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist der Inbegriff sämtlicher Maßnahmen des Arbeitgebers zur Altersversorgung seiner Arbeitnehmer, die über die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers hinausgehen. Darüber hinaus umfaßt die betriebliche Altersversorgung in der Regel auch Maßnahmen zur Invaliditätsversorgung und zur Hinterbliebenenversorgung (Witwen und Waisen) der Arbeitnehmer. Insoweit ist die betriebliche Altersversorgung ein Bestandteil der betrieblichen Sozialleistungen.

Im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz als Betriebsrentengesetz bezeichnet, werden in § 1 vier Formen der Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung genannt, nämlich die Direktzusage, die Direktversicherung, die Pensionskasse und die Unterstützungskasse
. Außerdem muß auch die freiwillige Weiterversicherung oder Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zur betrieblichen Altersversorgung gerechnet werden, soweit sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ganz oder teilweise finanziert.

Im Falle der Direktzusage, auch Versorgungszusage, Pensionszusage oder betriebliche Ruhegeldverpflichtung genannt, schuldet der Arbeitgeber bei Eintritt des Versorgungsfalles die Leistung selbst. Der Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich also gegen ihn. Zur Absicherung werden Pensionsrückstellungen gebildet, die aus Gründen der Finanzierung interessant sind, da hier Gewinne (Eigenkapital) in Pensionsrückstellungen (Fremdkapital) umgeschichtet werden können, ohne daß es zu einer Besteuerung kommt. Außerdem stehen die Pensionsrückstellungen der Unternehmung langfristig zur Verfügung.

Im Falle der anderen Gestaltungsformen bedient sich der Arbeitgeber zur Erfüllung der Leistung eines Dritten, und zwar bei der Direktversicherung einer Lebensversicherungsunternehmung, im Falle der freiwilligen Weiter- oder Höherversicherung eines Sozialversicherungsträgers und im Falle der Pensionskasse oder Unterstützungskasse einer besonderen Trägereinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich bei Eintritt des Versorgungsfalles nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen den Versicherer, gegen den Sozialversicherungsträger oder gegen die Versorgungskasse.

Der betrieblichen Altersversorgung kommt als eine der drei Säulen der Alterssicherung beim Auffüllen der Versorgungslücke der Arbeitnehmer eine wichtige Bedeutung zu. Für den Arbeitgeber ist sie sowohl personalwirtschaftlich als auch finanzwirtschaftlich von großer Bedeutung.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Betriebe, private
Betriebliche Altersvorsorge

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) Inverser Floater IBIS-System
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum