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Makler
ist nach § 652
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
eine Person, die gegen
Entgelt
den
Abschluss
von
Verträgen
vermittelt oder die Gelegenheit zum
Abschluss
nachweist.
Siehe:
Freie Makler
,
Kursmakler
.
Handelsmakler
Vermittler
, der
Käufer
und
Verkäufer
zusammenführt. Ein
Handelsmakler
nach
HGB
vermittelt
Waren
und
Wertpapiere
. Ein
Immobilienmakler
ist zwar
Gewerbetreibender
, ist aber ein Makler nur im Sinne des BGB. Der
Kursmakler
an einer
Börse
ist
Handelsmakler
.
ist eine Person, die Gelegenheiten zum
Abschluß
von
Verträgen
nachweist oder
Verträge
vermittelt.
Man
unterscheidet grundsätzlich den
Börsenmakler
, den
Handelsmakler
und den
Zivilmakler
.
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