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Makler

ist nach § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Person, die gegen Entgelt den Abschluss von Verträgen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss nachweist.

Siehe: Freie Makler, Kursmakler.

Handelsmakler

Vermittler, der Käufer und Verkäufer zusammenführt. Ein Handelsmakler nach HGB vermittelt Waren und Wertpapiere. Ein Immobilienmakler ist zwar Gewerbetreibender, ist aber ein Makler nur im Sinne des BGB. Der Kursmakler an einer Börse ist Handelsmakler.

ist eine Person, die Gelegenheiten zum Abschluß von Verträgen nachweist oder Verträge vermittelt. Man unterscheidet grundsätzlich den Börsenmakler, den Handelsmakler und den Zivilmakler.

 

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