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Tantiemen
Siehe auch:
Gewinnbeteiligung
sind
Anteile
am
Gewinn
oder am
Umsatz
eines
Unternehmen
s. Sie werden meist
Mitglieder
n von
Vorstand
oder
Aufsichtsrat
oder sonstigen leitenden
Angestellten
gewährt.
T
. werden überwiegend an
Mitarbeiter
in der
Unternehmensleitung
als eine Art von
Gewinnbeteiligung
gezahlt. Besonders bei
Aktiengesellschaften
stelle
n Tantiemenzahlungenan
Vorstand
s und Aufsichtsratsmitglieder eine häufig vorkommende
Form
der Entgeltzahlung dar. Die Höhe der
gewinnabhängig
en Vorstandsbezüge hängt von dem im
Geschäftsjahr
erwirtschafteten
Ergebnis
ab, wobei die
T
. nach dem
Jahresüberschuß
vermindert um einen etwa vorhandenen
Verlustvortrag
des Vorjahres und um Beträge, die in die
offenen Rücklagen
einzustellen sind -berechnet wird (§ 86
Abs
. 2
AktG
1965). Die
T
. der Aufsichtsratsmitglieder wird dagegen auf der
Basis
des den
Aktionäre
n zustehenden
Bilanzgewinn
es berechnet (§113
AktG
1965).
T
. sind als
Einkünfte
aus nichtselbständiger
Arbeit
Grundsätzlich zu
versteuern
und gehören sozialversicherungsrechtlich zum beitragspflichtigen
Entgelt
.
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