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Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT)

Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) nennt sieh die Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Und dies sind die Tätigkeitsgebiete der Organisation: Sie berät die Mitglieder und nimmt deren Interessen gegenüber dem Bund, der EU und der Öffentlichkeit wahr: sie verknüpft und unterstützt die Tätigkeit der regionalen Industrie- und Handelskammern, sie arbeitet mit den aaskindischen Kammern und den Außenhandelskammern zusammen.

1949 neu gegründete Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern (IHK) der Bundesrepublik Deutschland. Seine Aufgaben sind die Förderung und Sicherung der Zusammenarbeit der IHKs, die Wahrung und Durchsetzung der Belange der gewerblichen Wirtschaft gegenüber den Instanzen des Bundes und der Gesetzgebung, die Repräsentation der deutschen Wirtschaft aller Stufen und Branchen und ihrer regionalen Gliederungen und die Zusammenarbeit
mit den IHKs des Auslandes und den Auslandshandelskammern (AHKs). Seine Organe sind die Vollversammlung der Mitglieder und der Vorstand, dessen Präsident von der Vollversammlung jeweils für ein Jahr gewählt wird. Darüber hinaus bestehen eine Hauptgeschäftsführung und verschiedene Fachabteilungen (Absatzwirtschaft, Außenwirtschaft, Verkehr, Finanzen und Steuern, Recht, Berufsbildung, Volkswirtschaft, Information, Industrie, Strukturpolitik und Umweltschutz, Weiterbildung). Historischer Vorläufer des DIHT war der seit 1861 bestehende Deutsche Handelstag, der sich als Spitzenorganisation der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Norddeutschen Bundes verstand. Er wurde 1934 zwangsweise in die Reichswirtschaftskammer eingegliedert.

 

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