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Finanzbuchführung
(engl.
financial accounting
) Die Finanzbuchführung (auch Geschäftsbuchführung) bezeichnet die wertmäßige
Erfassung
der Außenbeziehungen eines
Unternehmen
s als Rechtseinheit auf der
Grundlage
von Rechtsvorgängen, die mit
Einnahmen
und
Ausgaben
verbunden sind. Wegen dieser
Anbindung
an
Ansprüche
und
Verpflichtung
en finanzieller Art, die durch
Handelsgeschäfte
ausgelöst werden, wird auch von der
pagatorisch
en
Abrechnung
gesprochen (von
pagare
= zahlen). Die Finanzbuchführung erfüllt im
betriebswirtschaftlich
en
Rechnungswesen
(
Rechnungswesen, betriebswirtschaftliches
)
Aufgabe
n der
extern
en Informationsvermittlung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Abrechnungsteile sind die
Bestandsrechnung
über
Vermögensgegenstände
(
Vermögen
) und
Schulden
sowie die
Erfolgsrechnung
als
Aufwands und Ertragsrechnung
(
Gewinn und Verlustrechnung
,
Aufwand
,
Ertrag
). Dabei ist diese
Erfolgsrechnung
zu
verstehen
als
Abrechnung
der Eigenkapitalveränderungen (
Eigenkapital
) aus Unternehmenstätigkeit in einer
Periode
. Als Organisationsmuster zur
Abrechnung
dient i. d.
R
. das
System
doppelter p
Buchführung
(
Doppik
). Die
periodisch
en Ergebnisse der Finanzbuchführung werden über Abstimmungsbuchungen an das Inventurergebnis (9
Inventur
) angepasst. Aus dem
Schlussbilanzkonto
und der detaillierten
Gewinn und Verlustrechnung
der Finanzbuchführung wird in publizitätspflichtigen
Unternehmen
der +
Jahresabschluss
gemäß
rechtlich
en
Anforderungen
entwickelt. Neben der Finanzbuchführung steht als Zweig des
Rechnungswesen
s die p
Betriebsbuchführung
. In ihr werden für interne Informationszwecke
Kosten
und +
Leistungen
eines
wirtschaftlich
und nicht
rechtlich
abgegrenzten Erfassungsbereichs
«Betrieb» losgelöst von den
rechtlich
en Beschränkungen der Finanzbuchführung erfasst und für spezielle Informationszwecke ausgewertet (
Betriebsergebnis
, +
Kostenstellenrechnung
, +
Kostenträgerrechnung
).
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