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Finanzbuchführung

(engl. financial accounting) Die Finanzbuchführung (auch Geschäftsbuchführung) bezeichnet die wertmäßige Erfassung der Außenbeziehungen eines Unternehmens als Rechtseinheit auf der Grundlage von Rechtsvorgängen, die mit Einnahmen und Ausgaben verbunden sind. Wegen dieser Anbindung an Ansprüche und Verpflichtungen finanzieller Art, die durch Handelsgeschäfte ausgelöst werden, wird auch von der pagatorischen Abrechnung gesprochen (von pagare = zahlen). Die Finanzbuchführung erfüllt im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen ( Rechnungswesen, betriebswirtschaftliches) Aufgaben der externen Informationsvermittlung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Abrechnungsteile sind die Bestandsrechnung über Vermögensgegenstände (Vermögen) und Schulden sowie die Erfolgsrechnung als Aufwands und Ertragsrechnung (Gewinn und Verlustrechnung, Aufwand, Ertrag). Dabei ist diese Erfolgsrechnung zu verstehen
als Abrechnung der Eigenkapitalveränderungen (Eigenkapital) aus Unternehmenstätigkeit in einer Periode. Als Organisationsmuster zur Abrechnung dient i. d. R. das System doppelter p Buchführung (Doppik). Die periodischen Ergebnisse der Finanzbuchführung werden über Abstimmungsbuchungen an das Inventurergebnis (9 Inventur) angepasst. Aus dem Schlussbilanzkonto und der detaillierten Gewinn und Verlustrechnung der Finanzbuchführung wird in publizitätspflichtigen Unternehmen der + Jahresabschluss gemäß rechtlichen Anforderungen entwickelt. Neben der Finanzbuchführung steht als Zweig des Rechnungswesens die p Betriebsbuchführung. In ihr werden für interne Informationszwecke Kosten und + Leistungen eines wirtschaftlich und nicht rechtlich abgegrenzten Erfassungsbereichs

«Betrieb» losgelöst von den rechtlichen Beschränkungen der Finanzbuchführung erfasst und für spezielle Informationszwecke ausgewertet ( Betriebsergebnis, + Kostenstellenrechnung, + Kostenträgerrechnung).

 

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