Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Betriebliches Vorschlagswesen

Neben den Arbeitnehmer-Erfindungen gibt es auch nicht patent- oder gebrauchsmusterfähige Vorschläge technischer oder kaufmännisch-organisatorischer Art. Verwertet der Arbeitgeber diese und gehen sie über die vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers hinaus, so sind sie diesem zu vergüten. Für Vorschläge, die keinen solchen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers begründen, richten viele Unternehmen ein eigenes betriebliches Vorschlagswesen ein. Meist werden in Form einer Betriebsvereinbarung Vorschlagsweg, -beurteilung und -annähme sowie die Vergütung geregelt.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Betriebliches Rechnungswesen (RW)
Betriebliches Vorschlagswesen (BVW)

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Fokusstrategie Mitteleinsatz, Widerspruchsfreiheit IFC
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum