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Partizipationsschein

Wertpapier, das Vermögensrechte, nicht aber Mitgliedschaftsrechte an einer Aktiengesellschaft verkörpert. Partizipationsscheine werden in der Schweiz als Finanzierungsinstrument verwendet und sind dem deutschen Genußschein ähnlich.
Aufgrund des fehlenden Stimmrechts dieser Wertpapiere können sich Unternehmen gegen eine Überfremdung schützen und dennoch risikotragendes, da unter Umständen an Verlusten partizipierendes Kapital beschaffen. Auf Seiten der Anleger sind jedoch keinerlei gesetzliche Regelungen vorgesehen, die es ihnen ermöglichen, steuernd auf die Geschäftspolitik der emittierenden Unternehmung einzuwirken. Insofern ist der Partizipationsschein wie auch der deutsche Genußschein ein Mittel, zwingendes Aktienrecht zu umgehen.

Auch: Finanzierungsgenussschein. Von einer Bank ausgegebene Form eines Genussscheins, der keinerlei Mitgliedschaftsrechte verbrieft, sondern nur eine Beteiligung an erzielten und verteilbaren Gewinnen, aber der ausgebenden Bank Eigenkapital zuführt (Genussrechtskapital). Unter bestimmten Voraussetzungen haftendes Eigenkapital nach KWG.

 

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