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Partizipationsschein
Wertpapier
, das
Vermögensrechte
, nicht aber
Mitgliedschaftsrechte
an einer
Aktiengesellschaft
verkörpert.
Partizipationsscheine
werden in der Schweiz als
Finanzierungsinstrument
verwendet und sind dem deutschen
Genußschein
ähnlich.
Aufgrund des fehlenden
Stimmrecht
s dieser
Wertpapiere
können sich
Unternehmen
gegen eine Überfremdung schützen und dennoch risikotragendes, da unter Umständen an
Verluste
n partizipierendes
Kapital
beschaffen
. Auf Seiten der
Anleger
sind jedoch keinerlei
gesetzlich
e
Regelung
en vorgesehen, die es ihnen ermöglichen, steuernd auf die
Geschäftspolitik
der emittierenden
Unternehmung
einzuwirken. Insofern ist der Partizipationsschein wie auch der deutsche
Genußschein
ein Mittel, zwingendes
Aktienrecht
zu umgehen.
Auch:
Finanzierungsgenussschein
. Von einer
Bank
ausgegebene Form eines
Genussschein
s, der keinerlei
Mitgliedschaftsrechte
verbrieft
, sondern nur eine
Beteiligung
an erzielten und verteilbaren
Gewinne
n, aber der ausgebenden
Bank
Eigenkapital
zuführt (
Genussrechtskapital
). Unter bestimmten Voraussetzungen
haftendes Eigenkapital nach KWG
.
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