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Sonderbetriebsvermögen

Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich im Eigentum des Gesellschafters stehen, wenn sie dazu bestimmt sind, dem Betrieb der Gesellschaft zu dienen. Es liegt dann das sogenannte Sonderbetriebsvermögen I vor. Dient das Wirtschaftsgut der Begründung oder Verstärkung der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft, handelt es sich um Sonderbetriebsvermögen II.

 

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