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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred)

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen existiert seit dem 1. Januar 1962 und untersteht als Bundesbehörde dem Bundesministerium der Finanzen. Seine Aufgabe ist die Aufsicht über Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister in der Bundesrepublik. Rechtsgrundlage der Aufsichtstätigkeit ist hauptsächlich das Kreditwesengesetz, das den Rahmen für das Funktionieren der Finanzmärkte bildet. Alle Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betrieben werden. Eine Einflußnahme auf die Geschäftspolitik findet jedoch nicht statt.

Für die Aufsicht über die Institute gibt es bestimmte Vorschriften, die verhindern sollen, daß die Finanzdienstleister durch riskante und unsolide Geschäftspraktiken ihre eigene Existenz und damit die Sicherheit der Einlagen (Einlagensicherung) gefährden. Es sorgt damit also für den Schutz der Anleger und Sparer. Um diesen Schutz
und die Aufsicht zu gewährleisten, müssen die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute dem Bundesaufsichtsamt Jahresabschlüsse, Prüfberichte und etliche andere Geschäftsdaten zur Verfügung stellen; hierfür besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Vom BAKred beauftragte Wirtschaftsprüfer verschaffen sich regelmäßig für das Amt Einblickein die Art und Weise der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Situation der geprüften Institute. In einer krisenhaften Lage kann das BAKred Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung(Schulden) kann sogar eine zeitweilige Schließung in Frage kommen. Ebenfalls aktiv wird für das Aufsichtsamt bei gravierenden Mängeln in der Geschäftsführung. Gegen unerlaubt betriebene Finanzdienstleistungen kann das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Zwangsmittel anwenden, die bis zur Einstellung des illegalen und daher strafbaren Geschäftsbetriebs führen können.

Seit 1993 engagiert sich das BAKred bei der Bekämpfung der Geldwäsche und überwacht die Einhaltung der Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz. Außerdem unterstellt das 1998 in Kraft getretene Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz die Entschädigungsinstitutionen unter die Aufsicht des Amtes stellte.

Für Kundenbeschwerden ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nur bedingt zuständig, und zwar wenn sich diese Beschwerden auf Mängel der Geschäftsführung, auf eine Gefährdung der Einlagensicherheit oder auf einen allgemeinen Mißstand beziehen. Das BAKred hat keine Befugnisse zur Schlichtung von Differenzen zwischen Kunde und Kreditinstitut noch gar zivilrechtliche Kompetenzen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erfüllt seine Aufsichtsaufgaben in Zusammenarbeit mit internationalen und europäischen Gremien sowie in enger Kooperation mit der Deutschen Bundesbank und dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe).

Nach eigenen Angaben hat das BAKred etwa 3200 Kreditinstitute und circa 1200 Finanzdienstleistungsinstitute zu beaufsichtigen.

 

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