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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred)
Das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
existiert seit dem 1. Januar 1962 und untersteht als Bundesbehörde dem
Bundesministerium der Finanzen
. Seine
Aufgabe
ist die
Aufsicht
über
Kreditinstitute
und andere
Finanzdienstleister
in der Bundesrepublik.
Rechtsgrundlage
der Aufsichtstätigkeit ist hauptsächlich das
Kreditwesengesetz
, das den Rahmen für das Funktionieren der
Finanzmärkte
bildet. Alle
Bank
- und Finanzdienstleistungsgeschäfte dürfen nur mit ausdrücklicher
Erlaubnis
des
Bundesaufsichtsamt
es für das
Kreditwesen
betriebe
n werden. Eine Einflußnahme auf die Geschäftspolitik findet jedoch nicht statt.
Für die
Aufsicht
über die
Institute
gibt es bestimmte Vorschriften, die verhindern sollen, daß die
Finanzdienstleister
durch riskante und unsolide Geschäftspraktiken ihre eigene
Existenz
und damit die
Sicherheit
der
Einlagen
(
Einlagensicherung
) gefährden. Es sorgt damit also für den
Schutz
der
Anleger
und Sparer. Um diesen
Schutz
und die
Aufsicht
zu gewährleisten, müssen die
Kredit
- und
Finanzdienstleistungsinstitute
dem
Bundesaufsichtsamt
Jahresabschlüsse, Prüfberichte und etliche andere Geschäftsdaten zur
Verfügung
stellen; hierfür besteht eine
gesetzlich
e
Meldepflicht
. Vom
BAKred
beauftragte
Wirtschaftsprüfer
verschaffen sich regelmäßig für das Amt Einblickein die Art und Weise der
Geschäftsführung
und die
wirtschaftlich
e
Situation
der geprüften
Institute
. In einer krisenhaften
Lag
e kann das
BAKred
Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr anordnen. Bei drohender
Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung(
Schulden
) kann sogar eine zeitweilige Schließung in
Frage
kommen. Ebenfalls aktiv wird für das
Aufsichtsamt
bei gravierenden Mängeln in der
Geschäftsführung
. Gegen unerlaubt betriebene
Finanzdienstleistungen
kann das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Zwangsmittel
anwenden, die bis zur
Einstellung
des illegalen und daher
strafbar
en
Geschäftsbetrieb
s führen können.
Seit 1993 engagiert sich das
BAKred
bei der Bekämpfung der
Geldwäsche
und überwacht die Einhaltung der Vorschriften aus dem
Geldwäschegesetz
. Außerdem unterstellt das 1998 in Kraft getretene
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
die Entschädigungsinstitutionen unter die
Aufsicht
des Amtes stellte.
Für Kundenbeschwerden ist das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
nur bedingt zuständig, und zwar wenn sich diese
Beschwerde
n auf Mängel der
Geschäftsführung
, auf eine
Gefährdung
der Einlagensicherheit oder auf einen allgemeinen Mißstand beziehen. Das
BAKred
hat keine Befugnisse zur
Schlichtung
von
Differenzen
zwischen
Kunde
und
Kreditinstitut
noch gar zivilrechtliche
Kompetenzen
. Das
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
erfüllt seine Aufsichtsaufgaben in
Zusammenarbeit
mit internationalen und europäischen
Gremien
sowie in enger
Kooperation
mit der
Deutschen Bundesbank
und dem
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
(
BAWe
).
Nach eigenen Angaben hat das
BAKred
etwa 3200
Kreditinstitute
und circa 1200
Finanzdienstleistungsinstitute
zu beaufsichtigen.
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