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Ertrag
Im Rechnungswesen wird unter Ertrag die bewertete Güterentstehung (auch außerhalb des erklärten Leistungserstellungsprogramms; Leistung) verstanden, die sowohl Einnahmen aus dem Verkauf von Fertigerzeugnissen als auch Bestandserhöhungen einschließt. Gegensatz Aufwand
Betriebswirtschaftlich: Ertrag ist das Ergebnis eines Produktionsprozesses, ausgedrückt im Wert der Arten und Mengen an Gütern und Dienstleistungen. Entgelt des Marktes für betriebliche Leistungen = Erlös oder Einnahmen. Für Zwecke der Leistungsrechnung sind zu unterscheiden:
a) betriebliche Erträge, die dem Wert der betrieblichen Leistungen entsprechen. Hierzu gehören auch betriebliche Nebenerträge wie z.B. Reststofferlöse;
b) betriebsfremde Erträge, die nicht aus betrieblichen Leistungen stammen, wie z.B. Währungsgewinne;
c) betriebliche ordentliche Erträge , die aus der regulären Betriebstätigkeit entstehen;
d) betriebliche außerordentliche Erträge, die nur einmalig oder aber sehr unregelmäßig anfallen, wie z.B. Buchgewinne aus der Veräußerung von Anlagengegenstände. Nur die betrieblichen Erträge (a) und c)] sind in die Leistungsrechnung zu übernehmen. Betriebliche Nebenerträge sind grundsätzlich als Kostengutschriften zu behandeln; stehen ihnen Kosten gegenüber, so kann eine besondere Kostenträgergruppe zur Erfassung dieser Kosten gebildet werden. Erträge und Einahmen oder bewertete Leistungen brauchen nicht übereinzustimmen. Geht die Einnahme dem Ertrag voraus, so ist sie als Schuld zu passivieren (z.B. erhaltene Anzahlungen, im voraus erhaltene Miete). Folgt die Einnahme dem Ertrag in der nächsten Periode, so ist ein entsprechender Betrag zu aktivieren (z.B. Forderungen an Kunden, noch zu erhaltende Miete). In der Finanzbuchhaltung werden Erträge auch als periodisierte Einnahmen bezeichnet. Gegensatz:
Aufwendungen.
Volkswirtschaftlich: Mengenmäßiger Gesamtertrag, der mit einem gegebenen Aufwand an Produktionsmitteln in einer bestimmten Zeiteinheit erzielt wird. Der Ertragszuwachs bei Vermehrung des Aufwands um eine Einheit wird als Grenzertrag bezeichnet (Faktorertrag).
Ertrag ist der für die Zwecke der Erfolgsermittlung erfaßte wertmäßige Zuwachs einer Periode, der in der Erfolgsrechnung den Aufwendungen gegenübergestellt wird. Der Ertrag wird für die Zwecke der Erfolgsrechnung in den Betriebsertrag oder Leistungsertrag oder Zweckertrag und in den neutralen Ertrag unterschieden. Der Betriebsertrag entspricht leistungsmäßig der Grundleistung. Er entsteht in Erfüllung des eigentlichen Unternehmungszieles. Der neutrale Ertrag fließt der Unternehmung dagegen aufgrund betriebsfremder und außerordentlicher Geschäftsvorfälle zu. Nach Eugen Schmalenbach lassen sich Ertrag und Leistung wie folgt schematisch abgrenzen:
Ertrag ist der in Geldeinheiten ausgedrückte Wertzuwachs, der während einer Abrechnungsperiode in einem Betrieb zu verzeichnen ist. Ertrag schlägt sich in einer Erhöhung des betrieblichen Nettovermögens nieder. Enrag ist die Positivkomponente, die hei der Ermittlung des handelsrechtlichen Gewinns zu berücksichtigen ist. Dabei wird ihm der Aufwand als Negativkomponente gegenübergestellt. Der Ertrag setzt sich aus dem Betriebsertrag und dem neutralen Ertrag zusammen. Der Betriebsertrag stehtunmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung. Ist dieser Leistungszusammenhang nicht gegeben, spricht man von neu tralem Ertrag. Dabei ist zwischen beebsfremden Erträgen (Erträge aus Kapitalvermögen, Kursgewinne) und außergewöhnlichen Erträgen (Veräußerungsgewinne, Anlageverkäufe über dem Buchwert) zu unterscheiden. Siehe hierzu auch Rechnungswesen, Grundbegriffe des.
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