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Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. Co. KG
Mischform verschiedener
Rechtsform
en, der
Kommanditgesellschaft
(KG) als
Personengesellschaft
und der
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(
GmbH
) als
Kapitalgesellschaft
.
Rechtsgrundlagen
sind die Bestimmungen über die KG im
Handelsgesetzbuch
(HGB) und das
GmbH
-
Gesetz
. Bei der
GmbH u. Co. KG
handelt es sich um eine KG, bei der der
Komplementär
eine
GmbH
ist, da ja an einer
Personengesellschaft
auch
juristische Personen
als
Gesellschafter
beteiligt sein können. Die
Komplementär
e sind i.d.R. die
Gesellschafter
der
GmbH
. Da die
GmbH
nur in Höhe ihres
Stammkapital
s (mind. 25 000 ?) haftet, wird die
Zielsetzung
einer
Personengesellschaft
, d.h. der persönlichen unbeschränkten
Haftung
hier außer Kraft gesetzt. Im Extremfall ist wie bei der
GmbH
eine
Einmann-Gesellschaft
denkbar, bei der der
Kommanditist
zugleich der einzige
Gesellschafter
der
GmbH
(=
Komplementär
) ist. Die
Leitung
obliegt dem
Komplementär
, d.h. der
GmbH
, also dem
Geschäftsführer
der
GmbH
. Da die KG nicht prüfungs- und publizitätspflichtig ist und die wenig strengen
Rechnungslegungsvorschriften
von
Personengesellschaften
Anwendung
finden, kann diese
Rechtsform
eine einfache Form einer Haftungsbeschränkung mit nach außen auftretenden
Merkmale
n einer
Personengesellschaft
sein. Hauptargument für die
Entscheidung
für eine
GmbH u. Co. KG
dürfte allerdings die günstigere
Besteuerung
gegenüber der
GmbH
sein.
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