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EU
Siehe auch: Europäische Union
Die Europäische Union (EU) - früher Europäische Gemeinschaft (EG) - ist die weltweit am weitesten vorangeschrittene Integration zwischen selbstständigen Staaten. Historisch betrachtet, kann die Europäische Union zurückgeführt werden auf eine Rede von Winston Churchill (1946), in der die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa vorgeschlagen wird. Vorläufer der Europäischen Union ist die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die bereits 1951 von sechs Staaten gegründet wurde und für 50 Jahre in Kraft trat. Gründungsmitglieder waren auch die späteren sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande, die ihre Schwerindustrie und damit die Schlüsselindustrien für die Rüstung gemeinsam organisieren wollten. Zum ersten Mal fand hier eine weiter gehende Kooperation und Bereitschaft zum Souveränitätsverzicht mit dem Ziel statt, alle Handelsrestriktionen für Kohle und Stahlerzeugnisse abzuschaffen sowie eine Freihandelszone für Kohle und Stahl zwischen den Mitgliedsländern zu bilden. Zum ersten Mal wurde ein supranationales Organ geschaffen, das weit reichende wirtschaftspolitische Befugnisse erhielt. Am 25. März 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zeitgleich mit der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet. Zusammen mit der EURATOM und der EGKS bildet die EWG die Europäische(n) Gemeinschaft(en). Insofern existieren seit 1957 faktisch drei Gemeinschaften mit jeweils eigener Gründungsakte und identischen Mitgliedern, die alle grundsätzlich die gleichen wirtschaftspolitischen Ziele verfolgen: die Verwirklichung eines organisierten Europas, die Schaffung der Grundlage für einen immer engeren Zusammenhang der europäischen Völker und ein gemeinsames Vorgehen als Beitrag zum Wohlstand ihrer Völker. Für alle drei Gemeinschaften wurde nach einem Beschluss des Europäischen Parlaments (1978) die gemeinsame Bezeichnung Europäische Gemeinschaft eingeführt, mit dem die Exekutivorgane der drei Gemeinschaften verschmolzen wurden. Seitdem wird die Bezeichnung »EG« oft als Sammelbegriff für diese drei Europäischen Gemeinschaften verwendet.
De facto besteht die heutige Europäische Union aus drei Teil-Gemeinschaften:
- der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
- der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)
- der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Historisch betrachtet, hat die EU folgende Entwicklungsstufen durchlaufen (vgl. Brandstetter, 1996, S. 35ff.; Läufer, 1998, S. U2):
1951 Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Paris (Pariser Verträge)
1957 Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der EWG und EURATOM in Rom (Römische Verträge)
1967 Fusionsvertrag: Schaffung der EG durch Zusammenlegung der Organe von EWG, EGKS und EURATOM (Mitgliedsländer: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande)
1970 Präferenzabkommen der EG mit Spanien
1972 Unterzeichnung der Beitrittsverlrägc mit Dänemark, Irland und Großbritannien (9 Mitglieder)
1972 Präferenzabkommen der EG mit Portugal
1979 Unterzeichnung des Beitrittsvertrages mit Griechenland (10 Mitglieder)
1979 Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS) mit der Europäischen (Verrechnungs-)Währungs-einheit (European Currency Unit, ECU), eines Wechselkurs- und Interventionsmechanismus sowie Kredit-und Transfermechanismen als Grundelemente
1986 Beitritt von Portugal und Spanien (12 Mitglieder)
1987 Inkraftsetzung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) mit dem Beschluss zur Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993
1990 Vorübergehende Mitgliedschaft der DDR auf Grund der deutsch-deutschen Vereinigung durch den Staatsvertrag vom Juni 1990 über die Errichtung der Wirtschaftsund Währungsunion (bis zum Beitritt zur Bundesrepublik gemäß Artikel 23 Grundgesetz am 3. Oktober 1990)
1991 Unterzeichnung der Verträge von Maastricht über die Europäische Union: »Grundlage der Union sind die Europäischen Gemeinschaften, ergänzt um Formen der Zusammenarbeit.« (Artikel A des Vertrages über die Europäische Union; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 1994, S. 19); zweistufige Vorbereitung der Währungsunion bis spätestens 1. Januar 1999 (Maastrichter Abkommen)
1993 Beginn des Europäischen Binnenmarktes
1995 Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands (15 Mitglieder)
1997 Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam, Weiterentwicklung der Bestimmungen des Vertrags von Maastricht und Überführung wesentlicher Bereiche der Justiz- und Innenpolitik in den Gemeinschaftsrahmen, die bisher unter das Verfahren der Regierungszusammenarbeit fielen
1997 »Agenda 2000« der Europäischen Kommission zur Erweiterung der Europäischen Union
1999 Effektiver Start der Wirtschafts- und Währungsunion durch Einführung des Euro als offizielle eigenständige Währung, der den ECU als definierte Rechnungseinheit für den Währungskorb ablöst.
Gegenwärtig umfasst die Europäische Union einen Wirtschaftsraum mit rund 380 Mio. Einwohnern. Mit einer Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von rund 11 Billionen DM bildet sie den wirtschaftsstärksten Binnenmarkt der Welt. Gemessen am Bruttosozialprodukt pro Kopf in US-Dollar gehören zur EU Länder mit einem BSP pro Kopf unter 10.000 (Griechenland und Portugal), unter 15.000 (Irland und Spanien) und zugleich Länder mit weit über 20.000 bzw. 25.000 (wie Deutschland, Dänemark und Luxemburg).
Die Europäische Union basiert auf dem Vertrag von Maastricht und Amsterdam auf drei Säulen: Das tragende Element bleibt die »Europäische Gemeinschaft«, die aus den EG-Gründungsverträgen hervorgegangen ist und in Maastricht weiter vertieft wurde. Die zweite Säule bildet der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die dritte Säule die Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister. Im Gegensatz zur EG ist die Europäische Union keine »juristische Person«. Internationale Verträge werden daher weiter von der EG unterzeichnet.
Die EU wird im Wesentlichen durch folgende Organe repräsentiert: das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union (Ministerrat), die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof sowie der Europäische Rechnungshof. Die EU-Gesetzgebung basiert auf einem System von Richtlinien und Verordnungen. Die Regelungen der EU verfolgen das Ziel der Harmonisierung. Da dieses sich jedoch in vielen Gebieten als langwierig erweist, wird in der Praxis viel stärker die Anerkennung praktiziert, so bei Normen (Normung). Diese ist als Vorstufe zur Harmonisierung zu betrachten.
Neben dem Beitritt weiterer Länder wird für die Zukunft die Verwirklichung des Maastrichter Abkommens die Entwicklung der EU bestimmen. Fraglich ist, inwiefern die angestrebte Währungsunion zu einer Aufgliederung der Gesamtmitglied-schaft führen wird, wenn die einzelnen Mitgliedstaaten die geforderten Bedingungen zur Währungsunion (Euro) zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfüllen, so dass zunächst nur einige Mitglieder in die Währungsunion (seit 1. Januar 1999) einbezogen wurden. Dies könnte den politischen Integrationsprozess insofern beeinflussen, dass eine engere staatliche Integration nur zwischen einigen (unter Umständen den ursprünglichen) Mitgliedern der Gemeinschaft denkbar ist.
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