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Kreditkarten

Besondere Ausweise einer Kreditkarten-Organisation, die eine bargeldlose Zahlung direkt beim Zahlungsempfänger durch Unterschrift auf einem Zahlungsbeleg ermöglicht. Kreditkarten können aber auch an Automaten und bestimmten Bankschaltern zur Bargeldbeschaffung verwendet werden. Kreditkarten sind typische pay-later-/Carten, da regelmäßig der Zahlungspflichtige erst später eine Einzel- oder häufiger eine Monatsrechnung aller Zahlungen begleichen muss. Mit der Karte sind häufig weitere Funktion verbunden, wie Telefonieren oder bestimmte Versicherungen. Kreditkarten werden nur von Händlern oder Dienstleistern als Zahlung akzeptiert, die mit der Kreditkartenorganisation einen Vertrag abgeschlossen haben. Regelmäßig machen sie dies den Kunden durch einen Aufkleber deutlich. Der Karteninhaber selbst muss einen Vertrag mit der Kreditkartenorganisation abschließen, meistens gegen einen festen Jahresbeitrag. Die Kartenorganisation prüft die Bonität des Antragstellers, z.B. über die SCHUFA. Der Zahlungsvorgang wird durch Vorlage der Karte und Unterschrift unter dem Zahlungsbeleg ausgelöst. Häufig verrechnet der Händler gleich elektronisch. Der Händler erhält eine Bestätigung
und damit eine Zahlungsgarantie. Als Kreditkartenorganisation sind vor allem tätig: Eurocard, Visa, American Express, Diners. Banken können selbst Ausgabestelle der Karte mit Risikoübernahme sein und sich nur die Dienstleistung der Kartenorganisation durch Lizenz erwerben. Je nach Verrechnungsart mit dem Karteninhaber unterscheidet man: Charge Cards ohne Verfügungslimit, Credit Cards mit einem eingeräumten und dem Karteninhaber mitgeteilten Vefügungslimit. Für den Karteninhaber wird ein Kartenkonto geführt, auf dem auch verzinsliche Guthaben angesammelt werden können. Bei der selteneren Form der Debit Card wird jede Zahlung sofort vom Girokonto des Karteninhabers ohne Einräumung eines Zahlungsziels abgebucht.

 

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