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Joint Venture
Ein Joint Venture ist eine Unternehmenskooperation bzw. eine Art von Unternehmenszusammenschluss. Joint venture ist die englische Bezeichnung für eine Kooperationsform zwischen in- und ausländischen Unternehmungen, bei der die Partner rechtlich selbständig bleiben.
Mindestens zwei Unternehmen vereinbaren vertraglich eine Zusammenarbeit zur Erreichung eines bestimmten Zieles (z.B. die Entwicklung eines bestimmten Produkts oder die Erreichung einer bestimmten Marktposition).
Ziel kann die Realisierung eines einmaligen Projekts, aber auch die langfristige Betreibung eines Geschäfts sein. Die Partner bringen jeweils die Produktionsfaktoren in das joint venture ein, über die sie bevorzugt verfügen.
In der Baubranche werden für Großprojekt e Joint Ventures eingegangen, eine sog. ARGE (Arbeitsgemeinschaft).
Im Unterschied zu einer Fusion bzw. einer Übernahme ist das Joint Venture nicht auf einen dauerhaften Zusammenschluss hin ausgerichtet.
Manche Staaten (z.B. China) legen ausländischen Investoren bestimmte Beschränkungen auf, die zum Eingehen eines Joint Ventures mit einem heimischen Unternehmen zwingen.
Gemeinschaftsunternehmen, an welchem mindestens zwei voneinander unabhängige Unternehmen, mit Sitz jeweils in einem anderen Land, beteiligt sind. Die Beteiligungsquote sollte möglichst jeweils 50% betragen. Die Beteiligung an Joint Ventures durch mehrere Gesellschafter wird zunehmend beobachtet.
Der Sitz des Gemeinschaftsunternehmens befindet sich im Land eines der Gesellschafter.
Joint Ventures arbeiten als private Entwicklungsbanken (Bereiche: Export-, Entwicklungs-, Investitionsgüterfinanzierung),
Consortium Banks für Dienstleistungen (Bereiche: Leasing, Factoring, Franchising, Investment Banking),
Consortium Banks zur Abwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungen (Bereiche: Effektenverkehr, z. B. EURODEAL, EUROCLEAR, CEDEL; Zahlungsverkehr, z. B. SWIFT; Kreditkontrolle, z. B. Institute of International Finance).
Eine Direktinvestition im Ausland mit einem lokalen Unternehmen. Die Erschließung ausländischer Märkte scheitert oft an den mangelhaften Kenntnissen der spezifischen Marktgegebenheiten und der unzureichenden Vertriebsstruktur. Komplikationen entstehen auch durch staatliche Beschränkungen und durch Gesetze, Bestimmungen und Vorschriften, die ausländische Wettbewerber benachteiligen. Die Verbindung mit einem Unternehmen vor Ort dient dazu, dessen Marktmacht und Marktstellung, marktspezifisches Know-how, Infrastruktur und Kontakte zu nutzen, um diesen Exportmarkt zu erschließen. Das Joint Venture kann entweder als Beteiligung am Unternehmen des ausländischen Partners oder in der Gründung einer gemeinsamen Unternehmenstochter erfolgen. Entscheidend für den langfristigen Erfolg sind identische Unternehmensziele, die mit dem Joint Venture erreicht werden sollen. Diese Ziele sowie die Strategien müssen klar und verbindlich festgelegt werden. So sollen die anteiligen Entscheidungsbefugnisse einvernehmlich geregelt werden und es muss im Vornherein Einigigkeit darüber erzielt werden, inwieweit die Erträge reinvestiert oder abgeschöpft werden. Die Europäische Union fördert grenzüberschreitende Joint Ventures kleiner und mittlerer Unternehmen mit drei Programmen:
• JEV (Joint European Venture) für die Errichtung von Joint Ventures innerhalb der EU,
• JOP (Joint Venture Program Phare/Tacis) für Mittel- und Osteuropa sowie die NUS-Staaten,
• ECIP (European. Community Investment Partners) für die Gründung von Joint Ventures in Entwicklungsländern.
Die entsprechende Beratung findet in den 34 in Deutschland befindlichen Euro Info Centres (EIC) statt.
Von zwei oder mehreren kooperierenden Unternehmen gegründete und strategisch geführte Unternehmung, an der die Kooperationspartner zu etwa gleichen Teilen beteiligt sind. Joint Ventures können entweder eine Zusammenarbeit auf Dauer oder auf ein Projekt begrenzt sein. Sie haben besonders im Rahmen von Internationalisierungsstrategien an Bedeutung gewonnen. Mögliche Ziele sind die Nutzung von Synergie-Effekten oder die gemeinsame Behauptung der Marktstellung gegenüber einflußreicher Konkurrenz.
Joint Venture ist die Bezeichnung für das verbundene Risiko, das bei einer gemeinsamen Produktion mit einem ausländischen Hersteller entsteht. Joint Venture stellt eine Alternative zur eigenen Produktion im Ausland sowie zur Lizenzfertigung bei einem ausländischen Hersteller dar. Es wird auch von Gemeinschaftsunternehmungen gesprochen.
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