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Internationaler Währungsfonds (IWF)

englisch: International Monetary Fund (IMF). Globale, 1945 im Zusammenhang mit dem Bretton-Woods-System gegründete Organisation mit Sitz in Washington, D. C. Dem IWF gehören mit über 150 Mitgliedern gut drei Viertel der Länder der Welt an. Jedes Mitgliedsland hat in den IWF eine an der Wirtschaftskraft und außenwirtschaftlichen Verflechtung orientierte Quote einzuzahlen. Aufgaben des IWF sind:
1. internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik,
2. Förderung eines gleichgewichtig wachsenden Welthandels,
3. Förderung der Stabilität der Währungen,
4. Beseitigung von Devisenbeschränkungen,
5. Hilfen bei Zahlungsbilanzproblemen durch Kreditgewährung in Form so genannter (Sonder-) Ziehungsrechte.

International Monetär/ Fund (IMF)
Das Übereinkommen über den IWF und die Weltbankgruppe wurde 1944 in Bretton Woods, New Hampshire (USA), ausgearbeitet. Es trat 1945 mit der Unterzeichnung durch 29 Regierungen (sie repräsentierten mit ihren «Quoten» 80% der Einzahlungen der Mitglieder
) in Kraft. Als Sitz der Institution wurde Washington D.C. bestimmt. Deutschland und Japan wurden 1952 Mitglieder des IWF. Die Aufgabe des IWF ist es, die internationale währungspolitische Zusammenarbeit zu fördern, um geordnete Währungsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zu sichern, die wiederum Grundlage einer Ausweitung des Welthandels sein sollen. Die zentrale Aufgabe der Koordinierung der Weltwährungsbeziehungen durch Sicherung der internationalen Liquidität seiner Mitgliedsländer nimmt der IWF mit im Zeitablauf fortentwickelten und den speziellen Bedürfnissen der jeweiligen Probleme angepaßten Instrumenten wahr. Zu diesen gehören unter anderem: Kreditfazilitäten zur Finanzierung von Zahlungsbilanzproblemen der Mitgliedsländer (Reguläre Fazilitäten des IWF, Konzessionäre Fazilitäten des IWF, Sonderfazilitäten des IWF)
Technische Hilfen zur Behebung der Ursachen von Zahlungsbilanzproblemen sowie zur Schaffung leistungsfähiger Institutionen der Wirtschafts- und Währungspolitik. Das Spektrum reicht von Gestaltungshilfen bei der Fiskalpolitik über den Aufbau von Zentralbanken, Schatzämtern usw., die Ausbildung von Stäben währungspolitischer Institutionen bis hin zur Überprüfung und Gestaltung einschlägiger Gesetze. Diese Hilfen erfolgen in enger Kooperation mit anderen Institutionen wie dem Ausschuß für Entwicklungshilfe der OECD
Schuldenmanagement als Hilfe zur Bewältigung der Verschuldungsprobleme der Mitgliedsländer, um dafür zu sorgen, daß diese zu einem dauerhaften Wirtschaftswachstum, einer ausgeglichenen Zahlungsbilanz und normalen Beziehungen zu ihren Gläubigern gelangen. Der IWF kooperiert hier eng mit der Weltbankgruppe und anderen Organisationen (zum Beispiel Pariser Club, Londoner Club).
Beschlußgremien des IWF sind nach der Rangfolge ihrer Bedeutung der Gouverneursrat (in ihm sind als höchstem Organ die Finanzminister oder Zentralbankpräsidenten der Mitgliedsländer vertreten), der Interimsausschuß (in ihm treten Mitglieder des Gouverneursrates und ausgewählte hohe Repräsentanten der Mitgliedsländer zumindest alle sechs Monate zusammen) und das Exekutivdirektorium (in ihm übernehmen vom IWF betraute Experten die Verwaltung laufender Geschäfte). Gegenwärtig (August 1997) sind durch diese Gremien 181 Mitgliedsländer vertreten, die insgesamt ca. 145 Milliarden Sonderziehungsrechte (SZR)eingezahlt haben.
Der Einfluß der Mitgliedsländer auf die Politik des IWF richtet sich nach ihren jeweiligen Länderquoten (Anteile an den gesamten Einlagen in den IWF: zum Beispiel USA 18,25%, Bundesrepublik Deutschland 5,67%), über die nationale Stimmrechtsquoten festgelegt sind. Jedes Mitgliedsland verfügt über 250 Grundstimmen und darüber hinaus über je eine Stimme für 100.000 SZR aus seiner nationalen Quote. In dieser kommt somit vor allem das ökonomische Gewicht der Mitgliedsländer zum Ausdruck. Die Quoten werden beim Beitritt eines Landes zum IWF vom Exekutivdirektorium nach einer speziellen Quotenformel unter Berücksichtigung des Bruttosozialprodukts (BSP), der Währungsreserven, Leistungsbilanzkomponenten usw. berechnet und vor der Ratifizierung des Beitritts vom Gouverneursrat verabschiedet und regelmäßig überprüft. Die Quoten bestimmen, in welcher Höhe Mittel des Fonds in Anspruch genommen werden können.

 

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