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Sonderziehungsrecht
»Kunstgeld«.
Sonderziehungsrechte
wurden vom
Internationalen Währungsfonds
(
IWF
) 1969 eingeführt und entsprachen dem
Gegenwert
eines
Währungskorb
es aus den vier wichtigsten Handelswährungen. Bei den
Sonderziehungsrechte
n handelt es sich um reines
Buchgeld
. Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 hat der
IWF
den
Währungskorb
der
Sonderziehungsrechte
neu definiert. Ein Sonderziehungsrecht setzt sich aus 0,577 USD, 0,426 EUR, 21,0 JPY und 0,0984 GBP zusammen. Die
Sonderziehungsrechte
werden den
Mitgliedstaaten
gutgeschrieben,
gehör
en zu den nationalen
Währungsreserven
und können bei Zahlungsvorgängen zwischen einzelnen
Notenbanken
oder mit dem
IWF
als
Zahlungsmittel
verwendet werden.
Sonderziehungsrechte
sind die offizielle Rechnungseinheit des
IWF
. So werden die
Kredite
des
IWF
in
SZR
ausgezahlt. Die
SZR
setzen sich aus einem
Währungskorb
zusammen. Dieser besteht aus
Dollar
, Euro, Yen und dem
britischen Pfund
. Der
Kreditzins
berechnet sich als gewichteter
Mittelwert
der aktuellen
kurzfristig
en
Zinssätze
der Korbwährungen.
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Wechselregreß
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