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Sonderziehungsrecht

»Kunstgeld«. Sonderziehungsrechte wurden vom Internationalen Währungsfonds (IWF) 1969 eingeführt und entsprachen dem Gegenwert eines Währungskorbes aus den vier wichtigsten Handelswährungen. Bei den Sonderziehungsrechten handelt es sich um reines Buchgeld. Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 hat der IWF den Währungskorb der Sonderziehungsrechte neu definiert. Ein Sonderziehungsrecht setzt sich aus 0,577 USD, 0,426 EUR, 21,0 JPY und 0,0984 GBP zusammen. Die Sonderziehungsrechte werden den Mitgliedstaaten gutgeschrieben, gehören zu den nationalen Währungsreserven und können bei Zahlungsvorgängen zwischen einzelnen Notenbanken oder mit dem IWF als Zahlungsmittel verwendet werden.

Sonderziehungsrechte sind die offizielle Rechnungseinheit des IWF. So werden die Kredite des IWF in SZR ausgezahlt. Die SZR setzen sich aus einem Währungskorb zusammen. Dieser besteht aus Dollar, Euro, Yen und dem britischen Pfund. Der Kreditzins berechnet sich als gewichteter Mittelwert der aktuellen kurzfristigen Zinssätze der Korbwährungen.

 

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