Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Vertriebspolitik

Die Vertriebspolitik ist ein Teilgebiet der Distributionspolitik. Sie bezieht sich auf die Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Weg eines Produktes zum Endverbraucher stehen. Sie umfasst sowohl die Wahl der Absatzkanäle als auch die physische Distribution der Produkte. Es handelt sich um alle Maßnahmen, um die Absatzleistungen im richtigen Zustand, zum richtigen Zeitpunkt, in der gewünschten Menge am richtigen Ort zur Verfügung zu stellen. Teilbereiche der Vertriebspolitik sind



* Absatzwegewahl: Entscheidung, ob ein direkter Absatzweg vom Produzenten zum Kunden (Direkter Absatz) oder der Weg über mehrere Handelsstufen, z. B. Groß- und Einzelhändler (Indirekter Absatz) gewählt werden soll.

* Absatzmittlerwahl: Entscheidung über den Einsatz von betrieblichen (Reisende) oder außerbetrieblichen (Handelsvertreter) Absatzpersonen.

* Marketing-Logistik: Fragen der Absatzlagergestaltung (also z. B. dem Lagerstandort, der Lagergröße oder dem Lagerhaltungssystem) sowie des Transport
s (wie Transportwegewahl und Wahl der Transportmittel). Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Liefer- und Servicebereitschaft eines Anbieters.



Die Vertriebspolitik einer Unternehmung betrifft nach Erich Gutenberg die Entscheidungen über das Vertriebssystem, die Absatzform, auch Vertriebsform genannt, und die Absatzwege, auch als Vertriebswege bezeichnet. Das Vertriebssystem, die Absatzform und die Absatzwege werden auch als die Absatzmethoden der Unternehmung bezeichnet. Im Rahmen der absatzpolitischen Instrumente kommt den Absatzmethoden eine besondere Bedeutung zu, da die Entscheidungen über Absatzmethoden zu einer langfristigen Festlegung der Absatzpolitik führen und damit gleichzeitig über andere absatzpolitische Instrumente eine Vorentscheidung getroffen wird.

Aktivitäten im Rahmen einer Marketingkonzeption zur Festlegung der Wege, wie ein Produkt zum Käufer kommt. Bei Finanzdienstleistungen gibt es in erster Linie die Wege über Zweigstellen, Direktbankaktivitäten, oder Außendienstmitarbeiter.

Absatzpolitik

Auch: Absatzpolitik. Entscheidungen der Bank im Rahmen der Vertriebspolitik sind — wie auch die ¼brigen marktpolitischen Entscheidungen — Mittelentscheidungen. Zur Konkretisierung der Ziele banklicher Vertriebspolitik kann man ein mehrdimensionales System marktpolitischer Subziele annehmen. Dieses Zielsystem l¤sst sich ¼ber die Festlegung der zu bearbeitenden Marktsegmente, der anzustrebenden Marktanteile sowie ¼ber den zu realisierenden st¼ck- und wertm¤ssigen Absatz von Bankleistungen inhaltlich, zeitlich und intensit¤tsm¤ssig operationalisieren.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Vertriebsplan
Vertriebspolitik, Beteiligung an Banken

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Nachschusspflicht Deutsche Börse System AG Talon (Erneuerungsschein)
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum