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Zinsen, kalkulatorische

auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Vermögens errechnete Zinsen, bei denen neben den effektiven Zinsen (Fremdkapital) die Verzinsung des ausgewiesenen Eigenkapitals berücksichtigt wird, da langfristig auch das Eigenkapital verzinst werden sollte. Dieser Konzeption liegt das Prinzip der Opportunitätskosten zugrunde. Kalkulatorische Zinsen sind internes Lenkungsinstrument für den optimalen Kapitaleinsatz. Die Steuerungsfunktion des Rechnungswesens erfordert, daß alle Zinsen für das betriebsnotwendige Kapital in die Stückkosten eingehen. Die kalkulatorischen Zinsen sind in den Umsatzerlösen enthalten, sofern sie der Markt in den Preisen vergütet. Der Überschuß der kalkulatorischen über die effektiven Zinsen ist Bestandteil des Gewinns der Unternehmung.

Zu den kalkulatorischen Z. oder kalkulatorischen Zinskosten einer Kostenrechnung gehören außer den Fremdkapitalzinsen
auch Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital. Zur Ermittlung der kalkulatorischen (aufwandsungleichen) Zinskosten bedient man sich einer spezifischen Bestandsrechnung. Ausgehend von dem zur Realisation des Sachzielprogramms erforderlichen Anlage und Umlaufvermögen (als periodische Durchschnittsgröße) erhält man nach Subtraktion des sogenannten Abzugskapitals das für die Zinskostenermittlung anzusetzende Kapital als periodische Durchschnittsgröße. Zum Abzugskapital gehört das dem Unternehmen zur Verfügung gestellte, nicht auf Kreditverträgen oder spezifischen Zinsvereinbarungen basierende Fremdkapital, wie z. B. Anzahlungen von Kunden, Zahlungsst und ungen von Lieferanten oder von Arbeitnehmern (Pensionsrückstellungen). Durch Multiplikation eines, z. B. aus der Investitionsrechnung übernommenen, kalkulatorischen Zinssatzes mit dem zu verzinsenden Kapital erhält man dann die kalkulatorischen Zinskosten.

 

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