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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
private Versicherungsgesellschaft mit ausgestatteter Rechtspersönlichkeit (juristische Person), die der Befriedigung von Versicherungsbedürfnissen unter den Mitgliedern dient, die zugleich Versicherungsnehmer und Versicherer sind. Versicherung
Versicherungsbetriebe dürfen nur in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geführt werden. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Personenvereinigung zum Zwecke eines unmittelbaren Versicherungsschutzes der Mitglieder, die zugleich Versicherungsnehmer und Versicherer sind.
(engl. mutual insurance association) Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete spezielle Unternehmensform (Rechtsform) der privaten Versicherungswirtschaft. Der Aufbau des VVaG ähnelt der Genossenschaft; sein Zweck ist die kollektive Risikovorsorge (Risiko). Derjenige, der einen Versicherungsvertrag abschließt und damit Mitglied des WaG wird, ist also nicht nur Versicherungsnehmer, sondern zugleich Versicherer. Das Risiko der Geschäftsführung liegt damit im Gegensatz zur Versicherungs G bei den Versicherten. Zu unterscheiden sind der kleine VVaG, der einen örtlich oder sachlich begrenzten Wirkungskreis hat, und der große VVaG, der in Unternehmensgröße und Geschäftspolitik der Versicherungs G ähnelt. Beiden Versicherungsvereinen sind die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und «oberste Vertretung» gemein; Letztere ist beim kleinen VVaG die Mitgliederversammlung, beim großen VVaG die Mitgliedervertreterversammlung.
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