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Aktiengesellschaft, kleine
Seit 1995 zulässige
Rechtsform
, die explizit für kleinere und mittelgroße
Unternehmen
konzipiert wurde, denen bisher der
Gang an die Börse
zur
Kapitalerhöhung
verwehrt blieb, da ihnen evtl. die Voraussetzungen für eine große
Aktiengesellschaft
fehlten. Zur
Gründung
sind analog der großen
AG
50 000 €
Grundkapital
nötig. Ein
Vorstandsmitglied
kann das
Unternehmen
leiten und muss jedes
Quartal
schriftlich an den
Aufsichtsrat
(i.d.
R
. die Familiengesellschafter)
bericht
en. Der
Aufsichtsrat
besteht aus 3 Personen. Bei
Unternehmen
bis
zu 500
Beschäftigte
n ist kein
Aufsichtsrat
nötig. Die
Hauptversammlung
wird lediglich mit eingeschriebenem
Brief
einberufen und hat den
Vorstand
und
Aufsichtsrat
ggf. zu entlasten. Sie trifft außerdem wichtige Beschlüsse. Die kleine
AG
kann an die
Börse
gehen, muss aber nicht. Die
Erhöhung
des
Eigenkapital
s über die
Ausgabe von Aktien
(
Aktie
) ist damit möglich.
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