| |
|
|
Rechnungswesen, betriebliches
Der Begriff b. R. bezeichnet sämtliche Verfahren, deren Aufgabe es ist, alle im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme, die vor allem -aber nicht ausschließlich durch den Prozeß der betrieblichen Leistungserstellung und -Verwertung (betrieblicher Umsatzprozeß) hervorgerufen werden, mengen und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen (Doku-mentations und Kontrollaufgabe). Diese Aufgabe kann sich im einzelnen auf die Ermittlung von Beständen an einem Zeitpunkt erstrecken (z. B. die Ermittlung des Vermögens und der Schulden des Betriebes an einem Stichtag), oder sie kann in der Feststellung von Bestandsveränderungen im Zeitablauf (z. B. die Zu und Abnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten) oder des Erfolges einer Zeitperiode bestehen (z. B. die Höhe des Aufwandes und Enrages einer Abrechnungsperiode ); sie kann ferner auf die Errechnung der Selbst kosten der betrieblichen Leistungen gerichtet, also nicht nur zeitbezogen, sondern auch stückbezogen sein. Über die Stichtagsfeststellung oder den Zeitvergleich von Bestands und Erfolgsgrößen soll das b. R. in erster Linie der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und der » Rentabilität der betrieblichen Prozesse dienen und der Betriebsführung damit zugleich Unterlagen für ihre auf die Zukunft gerichteten Planungsüberlegungen liefern (Dispositionsaufgabe). Neben diesen betriebsinternen Aufgaben hat das b. R. externe Aufgaben: aufgrund gesetzlicher Vorschriften dient es der Rechenschaftslegung und informiert soweit es aufgrund gesetzlicher Vorschriften veröffentlicht oder freiwillig zur Einsicht freigegeben wird die Gesellschafter (Aktionäre, Gesellschafter der GmbH , Kommanditisten usw.), die Gläubiger (Kreditgeber, Lieferanten), die Belegschaft, die Finanzbehörden und die Öffentlichkeit (potentielle Anleger und Gläubiger, staatliche Instanzen, wissenschaftliche Institute, Wirtschaftspresse, sonstige Interessierte) über die Vermögens und Ertragslage des Betriebes (Rechenschaftslegungs und Informationsaufgabe).
Aus der Verschiedenheit der Aufgaben hat sich eine Einteilung des b. R. in 4 Teilgebiete entwickelt, die in enger Verbindung miteinander stehen und z. T. das gleiche Zahlenmaterial -allerdings unter verschiedenen Gesichtspunkten bzw. mit unterschiedlichen Zielsetzungen verwenden. Essind das: die Buchhaltung und Bilanz, die Kostenrechnung, die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung und die Planungsrechnung.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|