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Körperschaftssteuer

Steuer auf die Einkommen von Kapitalgesellschaften und gewerblichen öffentlichen Betrieben sowie Genossenschaften. Wirtschaftlich betrachtet ist die KöSt eine Ertagssteuer (Objektsteuer), denn sie betrifft den Reinertrag des Objektes »Unternehmung«. Steuerrechtlich ist sie jedoch eine Personensteuer. Durch die Körperschaftssteuerreform 1977 wurde die Doppelbesteuerung von Gewinnanteilen durch Körperschaftssteuer und Einkommensteuer durch das sogenannte Anrechnungsverfahren aufgehoben. Mit der letzten Reform wurden die Steuersätze festgelegt auf 50 % für thesaurierte Gewinne und auf 36 % auf Ausschüttungen.

 

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