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Schuldscheindarlehen (SSD)
Schuldscheindarlehen (SSD) sind anleiheähnliche, meist langfristige Großkredite, die auf nichtöffentlichem Weg, also unter Ausschaltung der Börse, vorwiegend bei Nichtbanken-Kapitalsammelstellen aufgenommen werden. Kreditgeber sind hauptsächlich Versicherungsunternehmungen und Pensionskassen. Kreditnehmer sind Unternehmungen erster Bonität, die die Bonitätsanforderungen der Kreditgeber erfüllen. Häufig wird zwischen Kreditgeber und -nehmer ein Vermittler (Makler oder Bank) geschaltet.
Hinweis:
(1) Der Begriff SSD leitet sich aus der Zusammenziehung der Bilanzposition "Schuldscheinforderungen und Darlehen" in der Versicherungswirtschaft her. Dabei ist zu beachten, daß keine Übereinstimmung im strengen Sinne besteht: Für ein SSD ist es kein konstituierendes Merkmal, daß tatsächlich ein Schuldschein ausgestellt wird. Der Schuldschein, sollte er ausgestellt werden, ist kein Wertpapier, sondern lediglich ein beweiserleichterndes Dokument, das die sonst dem Gläubiger obliegende Beweislast auf den Schuldner verlagert.
(2) Die Ausstattung der SSD weist Ähnlichkeiten mit jener der Obligationen auf. Im einzelnen gilt:
(a) Der Nominalzinssatz, häufig ein Festzins, liegt meist um 0,25 bis 0,50 Prozentpunkte über dem jeweiligen Anleihezinssatz. Die Nebenkosten eines SSD belaufen sich auf 1 bis 2 % des Emissionsbetrages (bei Anleihen rechnet man mit 5 %). Deshalb ist das SSD bei Laufzeiten bis zu 10 Jahren für den Emittenten meist günstiger als die Anleihe.
(b) Die Laufzeit hängt von der individuellen Vereinbarung ab. Dabei werden 15 Jahre nur selten überschritten und üblicherweise 3 bis 5 tilgungsfreie Jahre vereinbart.
(c) Die Eintragung eines Kündigungsrechtes für eine der Parteien ist unüblich, allenfalls wird für besondere Fälle ein außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart.
(d) Formvorschriften existieren nicht, da ein Darlehensvertrag gemäß § 607 bis 610 BGB formfrei ist.
(e) Die Übertragung eines SSD erfolgt durch Zession.
(f) Wegen der überragenden Stellung der Versicherer als Kapitalgeber bei SSD sollten SSD stets deckungsstockfähig (Deckungsstockfähigkeit) sein, weil das die Anlage von Versicherungsmitteln in SSD erleichtert.
(g) Die Besicherung erfolgt meist durch eine vollstreckbare erstrangige Grundschuld. Möglich ist auch die Sicherstellung durch eine öffentliche Bürgschaft. Im Ausnahmefall reicht auch die Sicherung mit Hilfe der Negativerklärung.
Arten:
(1) Direktes und indirektes SSD:
Beim indirekten SSD schaltet sich ein Finanzmakler oder eine Bank zwischen die Vertragsparteien. Beim direkten SSD kommen die Parteien ohne Vermittler aus.
(2) Einzel- und Teil-SSD:
Das Einzel-SSD wird von einem einzelnen Kreditgeber bestritten.
Beim Teil-SSD werden mehrere Kreditgeber zusammengefaßt, so daß auf den einzelnen Kreditgeber nur ein Teil entfällt.
(3) Fristenkongruentes und revolvierendes SSD:
Fristenkongruente SSD stehen dem Darlehensnehmer während der
gewünschten Kreditlaufzeit zur Verfügung. Sie sind meist mit einem Festzinssatz ausgestattet. Denkbar ist aber auch die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes. Bei revolvierenden SSD werden die Mittel mehrerer Kreditgeber zeitlich so aneinandergereiht, daß die gewünschte langfristige Finanzierung zustandekommt. Die Finanzierung langfristiger Projekte durch fortlaufende kurzfristige Anschlußfinanzierung birgt allerdings erhebliche Risiken.
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