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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft)

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft) Typisch für diese Gesellschaft ist: Sie ist eine vertraglich geregelte Gemeinschaft von Personen, die auf ein bestimmtes Ziel hin ausgerichtet ist. Rechtsgrundlage – daher der Name – ist das BGB (H 705 ff. BGB). Die GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit: Verträge mit Dritten werden also nicht von der Gesellschaft, sondern von den einzelnen Gesellschaftern geschlossen. Wenn vertraglich nicht anders geregelt, führen die Gesellschafter gemeinsam die Geschäfte und vertreten gemeinsam die Gesellschaft. Sie haften als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Beispiele: Arbeitsgemeinschaften von Baufirmen bei Großprojekten; Konsortien von Banken im Rahmen von Wertpapier-Emissionen.

 

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