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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft)
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(
GbR
/BGB-
Gesellschaft
) Typisch für diese
Gesellschaft
ist: Sie ist eine
vertraglich
geregelte Gemeinschaft von Personen, die auf ein bestimmtes
Ziel
hin ausgerichtet ist.
Rechtsgrundlage
– daher der Name – ist das BGB (H 705 ff. BGB). Die
GbR
hat keine eigene
Rechtspersönlichkeit
:
Verträge
mit Dritten werden also nicht von der
Gesellschaft
, sondern von den einzelnen
Gesellschafter
n geschlossen. Wenn
vertraglich
nicht anders geregelt, führen die
Gesellschafter
gemeinsam die
Geschäfte
und vertreten gemeinsam die
Gesellschaft
. Sie haften als
Gesamtschuldner
für die
Verbindlichkeiten
der
Gesellschaft
. Beispiele:
Arbeitsgemeinschaften
von Baufirmen bei Großprojekten;
Konsortien
von
Banken
im Rahmen von
Wertpapier
-
Emission
en.
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