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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Die
Gesellschaft
des
bürgerlichen Rechts
, auch als
BGB-Gesellschaft
bezeichnet, ist eine
Rechtsform
sowohl für
Unternehmungen
als auch für
Unternehmungszusammenschlüsse
. Sie wird immer dann als
Unternehmungsform
gewählt, wenn die
Gesellschafter
kein
Handelsgewerbe
betreiben (
z
.
B
. Ärzte, Landwirte, Rechtsanwälte).
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