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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet, ist eine Rechtsform sowohl für Unternehmungen als auch für Unternehmungszusammenschlüsse. Sie wird immer dann als Unternehmungsform gewählt, wenn die Gesellschafter kein Handelsgewerbe betreiben (z.B. Ärzte, Landwirte, Rechtsanwälte).

 

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